IMPORT.
Die Importzollabfertigung gehört zu unserer Kernkompetenz. Wir kennen uns mit den steuerlichen und gesetzlichen Feinheiten der Zollabfertigung aus. Die Zollabwicklung von Nicht-Unions-Waren in die EU erfordert Know-How, Überblick und Organisation, genau das bieten wir unseren Kunden als Mehrwert. Legen Sie Ihre Importsendung in unsere Hände und machen Sie sich keine Gedanken mehr um das notwendige Fachwissen, die richtige Atlas Software, Complianceprüfungen und unnötige Verzögerungen in der Lieferkette. Das übernehmen wir gerne.
Unsere Aufschubkonten oder vereinfachte Anmeldeverfahren sichern den Weg der Waren über die Grenzen ausreichend ab.
EXPORT.
Die Abfertigung von Exportsendungen ist unser Tagesgeschäft. Unsere Mitarbeiter kennen sich mit den notwendigen Bestimmungen und dem Außenwirtschaftsrecht hervorragend aus, um Ihre Waren zollrechtlich für den Export abzufertigen und das notwendige Ausfuhrbegleitdokument zu erstellen. Gerne übernehmen wir für Sie oder Ihre Kunden die Exportformalitäten. Unser elektronisches Zollsystem ermöglicht uns an jedem deutschen Zollamt die erforderlichen Exportdokumente zu erstellen.
TRANSIT – T1 / T2 VERSANDSCHEINE.
Wir bieten die Erstellung von Versandscheinen an sämtlichen deutschen Zollämtern. Sie möchten die Ware nicht beim Grenzübertritt in die EU verzollen sondern z.B. die Waren weiter zu Ihrem zuständigen Binnenzollamt befördern und dort verzollen, dann brauchen Sie für die Beförderung von unverzollter Ware einen T1-Versandschein. Wir stehen Ihren gerne zur Verfügung. Treten Sie mit uns in Kontakt.
FISKALVERTRETUNG.
Die Fiskalvertretung ist eine spezielles Verfahren im Import. Wir sind zugelassener Fiskalvertreter in Deutschland und können für Unternehmen, welche nicht in der Bundesrepublik ansässig sind, die umsatzsteuerlichen Pflichten wahrnehmen.
Unternehmen, welche:
- nicht in Deutschland ansässig sind,
- nicht in Deutschland steuerlich registriert sind,
- die Waren unmittelbar in ein anderes EU Land liefern,
können sich durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Dabei muss die Einfuhrumsatzsteuer nicht in Deutschland bezahlt werden, da die Steuerschuld wie bei der innergemeinschaftlichen Lieferung auf die jeweilige Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt. ID.) übertragen wird. Profitieren Sie dabei von Liquiditätsvorteilen und reduzieren Sie Kosten für zusätzliche steuerliche Beratungen.
DIGITALE DATEN.
Die Logistikketten werden immer digitaler und schneller. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Daten für die Zollabfertigung uns direkt auf digitalem Wege zu Verfügung zu stellen. Es geht bis hin zu vollständigen Datensätzen zur Erstellung eines gesamten Zollantrags. Ein guter Start kann aber auch schon eine einfache Excel Datei mit den erforderlichen Informationen sein.
Profitieren Sie dabei und danach von:
- Verbesserung des Abfertigungsprozesses
- Schnelligkeit
- Reduzierung von Fehlern
- Kosteneffizienz
Sprechen Sie uns an! Welche Anforderungen und Möglichkeiten wir gemeinsam haben.
WIR BIETEN ZOLLSERVICE UND MEHRWERTE.
- Persönliche Erreichbarkeit
- Eine direkte elektronisch Verbindung zu den deutschen Zollbehörden
- Abfertigungsmöglichkeiten bei jedem Deutschen Zollamt
- Fachpersonal mit dem notwendigen Branchenkenntnissen
- Effiziente Bearbeitung von Zollvorgängen
- Prozessoptimierung und Beratung in der Zollabwicklung